Wer seine Tätigkeit für freiberuflich mit Blick auf den Gradgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag bei dem zuständigen Finanzamt ergeben. Dieses entscheidet letztlich dadurch, ob der Verfassung Freiberufler tatsächlich gewährt wird. Angemeldete Tätigkeit: Welche geschäftlichen Aktivitäten sollen ausge